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In der Bachelorarbeit durchgefallen: So kannst du mit der Katastrophe umgehen

Durchgefallen in der Bachelorarbeit - nicht bestanden
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Man investiert sein gesamtes Herzblut, büffelt wochenlang in der Bibliothek und wartet nach monatelanger Arbeit schließlich auf das Ergebnis der Bachelorarbeit. Umso schockierender dann eine 5,0, also die Note „nicht bestanden“, und die Erkenntnis, dass man in der Bachelorarbeit durchgefallen ist. Ein Grund für das Nichtbestehen einer Arbeit kann sein, dass die Arbeit zu spät angemeldet oder zu spät abgegeben wurde. Der andere Grund ist, dass sie schlechter als „ausreichend“ bewertet wurde (Vgl. Hochschule Ludwigshafen am Rhein).

Egal, welcher Grund vorliegt, ein Durchfallen ist immer ein Schock. Doch was kommt jetzt? Wen kontaktiert man, wo muss man sich melden und vor allem: Wie geht es nach dem Durchfallen mit der Karriere weiter? Fest steht auf jeden Fall: Du bist nicht der einzige. Durchfallen in der Prüfung ist nichts Neues – besonders in den naturwissenschaftlichen und technischen Fächern wie Mathematik oder Informatik. (Vgl. Focus Online über „Die härteste Klausur der Welt“ mit 94% Durchfallquote an der Universität Saarbrücken).

Vorsorge: Der Antrag auf Verlängerung

Um es gar nicht erst zu einer 5,0 kommen zu lassen, gilt: vorsorgen, bevor es passiert. Bist du während der Bachelorarbeit erkrankt oder gab es einen Todesfall in der Familie? Liegt ein „wichtiger Grund“ vor, kann man eine Verlängerung der Schreibzeit um maximal vier Wochen beantragen. Dazu muss ein formloser Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit mit Unterschriften des Erstgutachters und des Studierenden beim Prüfungsamt eingereicht werden. Bei Erkrankungen gilt, dies sofort zu melden und ein ärztliches Attest beizulegen (Vgl. Universität Leipzig/Institut für Anglistik und Georg-August-Universität Göttingen).

Beim ersten Mal in der Bachelorarbeit durchgefallen: der Zweitversuch

Ein Grund zum Aufatmen: Beim ersten Nichtbestehen hat man noch einen zweiten Versuch für die Bachelorarbeit. Dazu benötigt man allerdings ein neues Thema. Innerhalb von zwei Monaten ab Datum des Bescheids über das Nichtbestehen der Arbeit muss die Neuanmeldung des Zweitversuchs erfolgen. Hier gibt es eine Ausnahme, und zwar wenn durch eine Plagiatsprüfung Plagiate aufgedeckt wurden, und die Bachelorarbeit bereits beim ersten Versuch als „endgültig nicht bestanden“ gewertet wird (Vgl. Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und Universität Münster).

Erste Anlaufstelle – der Betreuer

Nach dem Erhalten des Urteils „Nicht bestanden“ sollte auf jeden Fall ein Weg zum Betreuer folgen. Es ist ratsam, sofort per E-Mail Kontakt zu ihm aufzunehmen und einen Termin zu vereinbaren. Das Feedback des Betreuers hilft bereits dabei, zu verstehen, wieso man durchgefallen ist. Wichtig ist hier, genau beim Betreuer zu erfragen was nicht gestimmt hat: War es das Thema, die Argumentation oder Formalien. Würde eine Nachbearbeitung helfen? Gerade wenn kein Lektorat der Bachelorarbeit der Bachelorarbeit stattgefunden hat, können sprachliche Fehler den Gesamteindruck der Arbeit herunterziehen. Vielleicht muss nur ein Umschreiben erfolgen, und alles wäre schon okay? Um die Bewertung der Gutachter nachvollziehen zu können, ist es außerdem möglich, Einsicht in die Bachelorarbeit zu nehmen. Dies muss beim Prüfungsamt beantragt werden.

Weitere Ansprechpartner an der Hochschule

Für Studierende, die in der Bachelorarbeit durchgefallen sind, gibt es noch weitere Anlaufstellen an der Universität.

  • Die Studienberatung hilft, Lösungen zu finden. Einfach einen persönlichen Termin vereinbaren oder eine der regelmäßigen Sprechstunden besuchen. Entweder erhält man hier bereits die gewünschten Informationen oder Kontakte zu weiteren hilfreichen Ansprechpartnern.
  • In der Studienfachberatung helfen fortgeschrittene Studierende und Lehrkräfte der entsprechenden Fachrichtung bei spezifischen Problemen.
  • Der Fachschaftsrat vertritt die Interessen der Studierenden eines bestimmten Faches, einer Studienrichtung oder einer Gruppe von Fächern. Er bietet teilweise auch Begleitkurse oder Tutorenprogramme an. Bei fachlichen, organisatorischen, aber auch sozialen Fragen sind die Mitglieder des FSR gute Ansprechpartner – auch für Studienabbrecher und Durchgefallene.
  • Der Career Service der Universität ist speziell für das Thema Berufsleben zuständig. Auch bei einem Studienabbruch suchen die Mitarbeiter gemeinsam mit der betreffenden Person nach weiteren Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt. Dazu gehört auch eine Analyse der persönlichen Stärken und Schwächen sowie ein Angebot an Seminaren, zur Verbesserung der Soft Skills. Die Universität Trier besitzt sogar ein gesondertes Netzwerk für Studienabbrecher (Vgl. Universität Trier).
  • In der Psychologischen Beratungsstelle der Universität erhält man Hilfe, wenn nach dem Studienabbruch Zukunftsängste, depressive Phasen oder Aussichtslosigkeit auftreten.
  • Das Studierendenwerk hilft ebenfalls mit Informationen zu weiteren Berufsaussichten und finanzieller Unterstützung, zum Beispiel durch die Bundesagentur für Arbeit.

Widerspruch einlegen und Note der Bachelorarbeit anfechten

Zusammen mit dem Bescheid über das Nichtbestehen erhält man als Studierender auch eine Rechtsbehelfsbelehrung. Innerhalb eines Monats ist es möglich, Widerspruch gegen das Urteil einzulegen oder sogar Klage zu erheben.
Für einen Widerspruch sollte man allerdings gute Gründe vorweisen können, da ohne Beweise nur nach Aktenlage entschieden wird. Außerdem ist ein erfolgloser Widerspruch oft kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt an der Universität Bamberg beispielsweise 50 €.

Sollte ein Plagiatsvorwurf der Grund für das Nichtbestehen sein, ist es besonders wichtig, diesen anzufechten – vorausgesetzt, man hat wirklich nicht mutwillig betrogen. Für ein Anfechten ist es ratsam, alle Beweise, die für ein legales Bestehen sprechen, vorzulegen. Das können auch Notizen und kopierte Buchseiten sein (Zeit-Online hat dazu z.B. ein paar Tipps zusammengestellt).

Das Verfahren kann dann z.B. so laufen: Stellt der Erst- oder Zweitgutachter einen Plagiatsverdacht fest, muss er eine schriftliche Stellungnahme zu seinen Vorwürfen abgeben. Daraufhin erhält der Studierende ein Anhörungsschreiben, in dem die Vorwürfe des Prüfers ausformuliert sind und wird aufgefordert, ebenfalls Stellung zu nehmen. Streitet der Verdächtige die Vorwürfe ab, folgt eine erneute Prüfung durch die Gutachter auf der Basis der Stellungnahme des Studierenden. Sollten die beiden Gutachter anschließend noch immer am Plagiatsvorwurf festhalten, reichen sie erneut eine Stellungnahme beim Dekanat oder dem Prüfungsausschuss sein (Vgl. Universität Münster). So schnell ist man nicht durchgefallen!

Studienabbruch: Jobchancen oder neues Studium?

Sind alle Möglichkeiten erschöpft, bleiben einem nur noch die Exmatrikulation und damit der Abbruch des Studiums übrig. Natürlich ist es ärgerlich, das Studium beenden zu müssen – und dann auch noch so kurz vor Schluss. Doch es gibt Alternativen und auch auf dem Arbeitsmarkt ist man trotzdem nicht sofort „weg vom Fenster“.

Eine Möglichkeit ist auch die Aufnahme eines neuen Studiums, das aber einer anderen Fachrichtung angehören muss.

Tritt beim Vorstellungsgespräch später die Frage „Warum haben Sie Ihr Studium abgebrochen?“ auf, empfiehlt es sich, nicht auf zu viel Stress oder Überforderung hinzuweisen. Stattdessen ist eine Begründung mit finanziellen Engpässen oder einem nicht passenden Studienfach möglich (Vgl. Müller-Thurau (2015): 95).

Auf manchen Jobportalen gibt es sogar eine ausgewiesene Rubrik für Studienabbrecher. Auch das Team für akademische Berufe an der Bundesagentur für Arbeit ist hier ein guter Ansprechpartner.
Vielleicht gibt es ja auch einen passenden Ausbildungsberuf? Hier suchen Arbeitgeber besonders nach Quereinsteigern und sogar speziell nach Studienabbrechern, da diese oft motivierter sind (Vgl. ein Artikel auf faz.net zu den Chancen für Studienabbrecher).

Zudem schätzen sie das gute Grundwissen der ehemaligen Studierenden. Und noch ein Vorteil: Für Studienabbrecher kann jede Ausbildung grundsätzlich um ein Jahr verkürzt werden. Somit ist ein noch schnellerer Einstieg ins Berufsleben möglich. (Vgl. IHK Berlin). Die Initiative „your turn“ der IHK Berlin ermöglicht den Studienabbrechern darüber hinaus eine Anrechnung ihrer bisherigen Prüfungsleistungen. Dafür muss man mindestens zwei Semester ein branchenbezogenes Fach studiert haben und Studienleistungen von mindestens 20 ECTS nachweisen können. Da dies ist im Fall einer nicht bestandenen Bachelorarbeit ja der Fall ist, bietet sich hier eine gute Perspektive (Vgl. IHK Berlin, your turn).

Achtung, Versicherung!

Zum Schluss noch ein wichtiger Tipp: Im Studium ist man bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr über die Eltern familienversichert. Bei Abbruch gilt dies jedoch nur bis zum 24. Lebensjahr. Solltest man also über 23 Jahre und älter sein, so muss man sich nun selbst krankenversichern (Vgl. Spreng/Dietrich (2006): 98).

In jeder Phase des Studiums gibt es verschiedene Auswege, wenn man in einer Leistung durchgefallen ist. Man kann einerseits schon im Voraus etwas dagegen tun, indem man bei zeitlichen Engpässen oder Zwischenfällen eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragt. Kommt es dann doch zu einem Nichtbestehen, ist ein Gespräch mit dem Betreuer von hoher Bedeutung, um die Gründe für das Durchfallen aufzuklären. Auch die Einsicht in die Arbeit hilft oft beim Verstehen der Entscheidung. Kann man das Urteil danach immer noch nicht nachvollziehen, gibt es die Möglichkeit des Widerspruchs, die besonders bei einem Plagiatsverdacht wichtig ist. Handelt es sich um den ersten Versuch, so hat man noch eine zweite Chance. Wenn der Zweitversuch jedoch ebenfalls nicht bestanden wurde, gibt es kein Zurück mehr. In diesem Fall stehen dem Exmatrikulierten viele Ansprechpartner in der Universität und anderen Stellen zur Verfügung. Es gibt also niemals einen Grund, zu verzweifeln.

Literatur:

Liebermann, Jan (2017): Studienabbruch: Erfolgreich abgebrochen! Von der Niederlage zum Triumph, Books on Demand.

Müller-Thurau, Claus Peter (2015): 101 Fragen und Antworten im Vorstellungsgespräch – inkl. Arbeitshilfen online, Freiburg/München.

Spreng, Norman/Dietrich, Stefan (2006): Studien- und Karriere-Ratgeber für Juristen: Studium – Referendariat – Beruf, Berlin/Heidelberg.

Weiterführende Links:

SZ Online: Im Dickicht der Fußnoten

SZ Online: „Abschlussarbeiten sind echt nicht mein Ding“

Tagesanzeiger Online: Wenn eine Welt zusammenbricht

Zeit Online: Harte Prüfungen

Zeit Online: Wenn nichts mehr geht

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