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Ghostwriting: Der illegale Weg zur Bachelorarbeit

Ghostwriting - alle Infos zum Ghostwriting von Bachelorarbeit und Masterarbeit
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Ghostwriting, Plagiate, Fälschungen – überall liest man von Menschen, die auf diese Weise ihren Lebensunterhalt bestreiten. Sie verfassen wissenschaftliche Arbeiten im Namen anderer Menschen. Das kann von einer einfachen Hausarbeit bis hin zu einer Dissertation gehen und betrifft natürlich auch Bachelorarbeiten oder Masterarbeiten. Viele Studierende sind tatsächlich so verzweifelt, dass sie darüber nachdenken, die Dienste eines Ghostwriters in Anspruch zu nehmen. Doch das kann böse enden. Wir erklären, was Ghostwriting genau umfasst und wo die Risiken beim Engagieren eines Ghostwriters liegen.

Was ist Ghostwriting und warum ist es illegal?

Die Universität Bonn sieht im Ghostwriting den Fall, dass eine Arbeit von einem anderen Verfasser nach einem Auftrag erstellt und unter eigenem Namen eingereicht wird (Vgl. Handreichung der Rheinischen-Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn). Die Universität Kassel bezeichnet eine durch Ghostwriting entstandene Arbeit als Plagiat (Vgl. Handreichung der Universität Kassel).

In jeder wissenschaftlichen Abschlussarbeit fügt der Verfasser am Ende eine unterschriebene Selbständigkeitserklärung an. In dieser Erklärung versichert man, die Arbeit selbstständig verfasst und dazu nur die in der Arbeit genannte Literatur verwendet zu haben. Außerdem dass die Arbeit zu dieser Zeit noch keiner anderen Prüfungsbehörde vorlag oder veröffentlicht wurde (Vgl. Hochschule Magdeburg-Stendal). Indem man einen Ghostwriter engagiert, verstößt man gegen diese Selbständigkeitserklärung und begeht somit einen Täuschungsversuch.

Die Hochschulen positionieren sich in ihren Prüfungsordnungen klar gegen Plagiate und Täuschung und weisen das auch auf ihren Websites deutlich aus. Werden bei einer Plagiatsprüfung tatsächlich mehrere Plagiate festgestellt, gilt sie als „nicht bestanden“. Wird der Fall eines mehrfachen oder sonst schwerwiegenden Täuschungsversuches aufgedeckt, kann der Studierende auch exmatrikuliert werden. Darüber entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss.

Eine Geldstrafe kann ebenfalls die Folge sein, diese reicht bis zu 50.000 Euro (Vgl. Rheinische-Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn). Die Universität Kassel ordnet Ghostwriting auf ihrer Website dem Bereich der schwerwiegenderen Fälle des Plagiats zu.

Lohnt sich ein Ghostwriter für die Bachelorarbeit?

Ein „idealer Ghostwriter“ erledigt seine Arbeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums gegen eine vorher festgelegte Bezahlung. Ob sich diese Investition wirklich lohnt, muss man abwägen: Die Honorare sind meist unglaublich hoch. So kann man von 40 bis 60 Euro und mehr pro Seite ausgehen. Bei einer Bachelorarbeit oder Masterarbeit gibt man auf diese Weise schnell über 1000 Euro aus.

Wird die Arbeit gut?

Neben dem finanziellen Aspekt sollte man auch den persönlichen Anspruch an die Arbeit bedenken. Ein Ghostwriter ist vielleicht schnell, aber das sagt auch einiges über die Qualität seiner Arbeit aus: Während ein Studierender sein gesamtes Herzblut und eine durchschnittlich 3 Monate lange Bearbeitungszeit in die Bachelorarbeit oder Masterarbeit steckt, ist sie für den Ghostwriter nur ein weiteres Arbeitsobjekt, dass er nicht selten in wenigen Wochen fertigstellt. Nicht das Gewinnen von Erkenntnissen steht bei ihm im Vordergrund. Er strebt nur einem Ziel entgegen: dem fertiggestellten Text (Hood (2017)).

Durch diese mechanische Vorgehensweise fehlt der Arbeit in jedem Fall die persönliche Note. Daher besteht die Gefahr, dass der Betreuer der Bachelorarbeit oder Masterarbeit erkennt, dass es sich hier um einen anderen Verfasser handelt. Hat er bereits andere Arbeiten des Studierenden gelesen oder kennt er ihn aus Lehrveranstaltungen, wird es besonders gefährlich. Der Betreuer wird nun leicht erkennen, dass es sich um eine fremde Arbeit handelt. Die Wortwahl, Satzstellung und wissenschaftliches Arbeiten werden ihn mit hoher Wahrscheinlichkeit stutzig machen.

Abhängig vom Ghostwriter

Und selbst wenn zunächst keiner den Betrug erkennen sollte: Engagiert man einen Ghostwriter, muss man sich stets bewusst sein, dass man von nun an lebenslang einen Mitwisser hat. Er weiß, dass man die Arbeit nicht selbst verfasst und dass man sich somit strafbar gemacht hat. Nicht selten kommt es vor, dass ein Ghostwriter nach Abgabe der Arbeit den Studierenden damit erpresst, den Betrug öffentlich zu machen.

Außerdem besteht keine hundertprozentige Garantie, dass der beauftragte Schreiber auch wirklich eine Arbeit abliefert. Die Qualität muss ebenfalls nicht dem vereinbarten Standard entsprechen. Ghostwriter wiegen sich deshalb in Sicherheit, nicht von Studierenden angezeigt zu werden, da sie in diesem Fall den Betrug offenlegen müssten (Vgl. Ghostwriting Warnung der Universität des Saarlandes).

Welche Dienstleistungen sind legal?

Ein Lektorat und Korrekturlesen hingegen fällt nicht wie Ghostwriting unter den Tatbestand der Täuschung. Der entsprechende Verband (VFLL) beschreibt es auf seiner Website als ein sorgfältiges Prüfen von Texten (Vgl. VFLL). Da mit Ghostwriting jedoch das Verfassen des Textes durch Dritte bezeichnet wird, hat ein Gegegenlesen damit nichts gemeinsam und ist somit legal. Der Grund: Die Idee und die wissenschaftliche Arbeit liegt beim Studierenden selbst.

Das Gegegenlesen wird von einigen Universitäten sogar empfohlen. So sollen sich Studierende den Zeitraum für das Prüfen durch Freunde oder auch den Betreuer in ihrem Zeitplan für die Abschlussarbeit freihalten (Vgl. Hinweise der Freie Universität Berlin).

Auch die Rubrecht-Karls-Universität Heidelberg rät, die Arbeit mindestens einer anderen Person zum Gegenlesen zu überlassen (Vgl. Hinweise der Rubrecht-Karls-Universität Heidelberg).

Gegenlesen ist eine verbreitete Praxis, die auch Autoren von Ratgebern für Abschlussarbeiten befürworten. So raten Michael und Susanne Kühl in ihrem Leitfaden für Studierende zum festen Einplanen des Lesens. Dazu sollte man die Zeit der sprachlichen Optimierung sowie die anschließende Nachbearbeitung in den Zeitplan für die Abschlussarbeit einplanen (Vgl. Kühl/Kühl (2016): 34). Auch Barbara Messing empfiehlt in ihrem Buch das Gegenlesen durch einen Dritten, eventuell sogar Fachfremden (Vgl. Messing (2012): 284). Rödiger Voss geht in seinen Tipps zum wissenschaftlichen Arbeiten auch darauf ein, Gegenleistungen zu vereinbaren (Vgl. Voss (2016): 60).

Was sind Alternativen zum Ghostwriting in der Bachelorarbeit oder Masterarbeit?

Es gibt eine ganze Menge Alternativen zum Ghostwriting. Eine Lerngruppe kann beispielsweise eine gute Möglichkeit sein, sich gegenseitig zu motivieren und Arbeiten auf Fehler und Unstimmigkeiten zu überprüfen. In vielen Unis werden Schreibkurse angeboten. Ein Beispiel: Das Kompetenzzentrum Wissenschaftliches Schreiben an der Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg bietet regelmäßig Seminare und Coachings an. Auch wissenschaftliches Gegenlesen von Online-Anbietern, ist eine Alternative, da sie helfen kann, wenn ein fertiger Text zu schlecht geschrieben ist. Ist man mit der Qualität des eigenen Textes wirklich sehr unzufrieden, kann man ihn sogar umschreiben lassen und auch Übersetzungen ins Deutsche oder in andere Sprachen, sind völlig okay. Wichtig ist, dass ausschließlich die eigenen Gedanken und die eigene wissenschaftliche Arbeit in der Bachelorthesis stecken und nicht die eines Fremden.

Die Verbesserung von Fehlern in Rechtschreibung und Grammatik findet am Ende der Erstellung der Bachelorarbeit oder Masterarbeit statt (siehe auch „Fehler in der Bachelorarbeit“), also nachdem der Studierende die Forschungsarbeit bereits erledigt hat. Die Rheinische-Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn definiert eine vom Ghostwriter verfasste Arbeit hingegen als eine, „[…], die von einem anderen Verfasser auftragsweise erstellt wurde und unter eigenem Namen eingereicht wird“ (Vgl. Definition der Rheinische-Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn). Das trifft bei einer sprachlichen Optimierung in keinem Fall zu, da hier kein Schreibprozess sondern lediglich eine formale Verbesserung stattfindet.

Lohnt es sich also, einen Ghostwriter zu engagieren? Hier muss man ein klares Nein geben. Zuerst steht natürlich der Verstoß gegen die Prüfungsordnung und das Begehen einer Täuschung im Vordergrund. Ethische Gründe sollten ebenfalls ein Grund sein, die Möglichkeit nicht in Betracht zu ziehen. Darüber hinaus ist auch ein anderer Gedanke interessant: Durch das Engagieren eines Ghostwriters hat man einen lebenslangen Mitwisser. Dieser kann dann leicht eine Erpressung vornehmen. Das führt schnell zur Erkenntnis: Lieber büffeln als ein Leben lang mit Schuldgefühlen verbringen, falls die Fälschung nicht ohnehin aufgedeckt wird.

Literatur

Hood, Till (2017): Abschlußarbeit für Strategen – Tipps und Tricks eines Ghostwriters, Hamburg.

Kühl, Susanne/Kühl, Michael (2016): Die Abschlussarbeit in den Life Sciences, Stuttgart.

Messing, Barbara (2012): Das Studium: Vom Start zum Ziel: Lei(d)tfaden für Studierende, Berlin/Heidelberg.

Voss, Rödiger (2016): Wissenschaftliches Arbeiten…leicht verständlich, Konstanz/München.

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