- Gründe für eine eidesstattliche Erklärung in der Bachelorarbeit und Masterarbeit
- Inhalt und Form der eidesstattlichen Erklärung
- Wichtige Vorgaben für die Bachelorarbeit und Masterarbeit
- Was unterschreibt man da eigentlich genau?
- Vorlagen und Muster
- Literatur
Die eidesstattliche Erklärung ist ein wichtiger Bestandteil der Bachelorarbeit oder Masterarbeit. Mit ihr sichert man unter anderem zu, dass man die Arbeit selbstständig verfasst hat. Welche Punkte in der eidesstattlichen Erklärung aufgeführt sein müssen und was der Student hiermit genau bestätigt, erklärt dieser Artikel.
Gründe für eine eidesstattliche Erklärung in der Bachelorarbeit und Masterarbeit
Laut Gabler Wirtschaftslexikon ist die eidesstattliche Erklärung eine „Form der Beteuerung der Richtigkeit einer Erklärung“. Sie sagt also aus, dass ein bestimmter Sachverhalt der Wahrheit entspricht. Im Zusammenhang mit der wissenschaftlichen Arbeit versichert der Student, dass die vorgelegte Arbeit gewisse Kriterien erfüllt. Je nach Universität kann der Wortlaut verschieden sein und unterschiedliche Elemente enthalten.
Grundsätzlich bestätigt der Student immer, dass er die Arbeit selbstständig und nur unter Verwendung der angegebenen Quellen verfasst hat. Das bedeutet, dass er alle Hilfsmittel und Ausführungen, die aus anderen Abhandlungen stammen, gekennzeichnet hat. Außerdem sind diese in einem angehängten Literaturverzeichnis aufgeführt.
Des Weiteren muss Bestandteil der eidesstattlichen Erklärung die Bestätigung sein, dass er die Bachelorarbeit oder Masterarbeit noch keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt hat. Hierbei gilt, dass für jede Studienleistung eine separate Prüfung abzulegen ist. Deshalb kann man eine Bachelorarbeit oder Masterarbeit nicht für zwei Studienleistungen erbringen. So bestätigt man, dass die Arbeit in dieser Form noch keiner anderen Prüfung unterzogen wurde.
Inhalt und Form der eidesstattlichen Erklärung
Neben den zwingenden Bestandteilen – Bestätigung der selbstständigen Erarbeitung, der Kennzeichnung der Hilfsmittel und erstmaligen Vorlage bei einer Prüfungsbehörde – können noch weitere Punkte in der eidesstattlichen Erklärung enthalten sein. Weil jede Universität ihre eigenen Vorlagen hat, variieren die zusätzlichen Angaben je nach Hochschule.
Da viele Universitäten in ihren eigenen Bibliotheken die Arbeiten ihrer Studenten vorhalten, kann im Rahmen der eidesstattlichen Erklärung die Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben werden. Mit dieser Freigabe wird der Hochschule erlaubt, die wissenschaftliche Arbeit auch anderen Studenten zugänglich zu machen.
Zudem kann an dieser Stelle der Hinweis erfolgen, dass ein Lektorat und Korrekturlesen stattgefunden hat, da manche Hochschulen darauf bestehen. Diese ist ohnehin anzuraten, da eigene Fehler in Rechtschreibung und Grammatik schnell einmal übersehen werden. So kann bei der Abgabe bzw. dem Drucken und Binden der Abschlussarbeit davon ausgegangen werden, dass die Arbeit sprachlich makellos ist.
Ein weiterer Punkt, der in der eidesstattlichen Erklärung angegeben sein kann, ist die Zustimmung zu einer Plagiatsprüfung. Mit dieser wird ermittelt, ob Plagiatsstellen existieren. So wird sichergestellt, dass sich keine Fehler und Inkonsistenzen eingeschlichen haben, wie sie etwa bei der Quellenangabe oder für ein indirektes oder direktes Zitat entstehen können.
Wichtige Vorgaben für die Bachelorarbeit und Masterarbeit
Als letztes beschriebenes Blatt wird die eidesstattliche Erklärung hinten an die Bachelorarbeit oder Masterarbeit angefügt. Sie ist wie die Danksagung oder der Sperrvermerk kein Bestandteil der eigentlichen Arbeit und erhält daher keine Seitennummerierung. Auch im Inhaltsverzeichnis wird die eidesstattliche Erklärung nicht aufgeführt.
Um die eidesstattliche Erklärung rechtswirksam zu machen, muss sie eigenhändig unterschrieben werden. Diese Unterschrift erfolgt handschriftlich mit ausgeschriebenem Vor- und Zunamen. Da immer mehr Bachelorarbeit oder Masterarbeiten digital bei der Prüfungskommission eingereicht werden, muss in einem solchen Fall die Seite mit der eidesstattlichen Erklärung ausgedruckt, unterschrieben und nachgereicht werden.
Die meisten Universitäten haben ein eigenes Muster für die eidesstattliche Erklärung, das man dann auch verwenden sollte. Wenn man sie nicht direkt von der Website der Hochschule herunterladen kann, ist sie oft in der jeweiligen Prüfungsordnung enthalten. Auf jeden Fall sollte der Text verwendet werden, den die eigene Universität vorgibt (vgl. Samac, Prenner & Schwetz 2014: 76).
Neben der eidesstattlichen Erklärung findet auch manchmal der Begriff ehrenwörtliche Erklärung Anwendung. Doch ist der Unterschied dieser beiden Bezeichnungen gravierend. Da die eidesstattliche Erklärung an Eides statt steht, stellt sie einen konkreten Bezug zum Strafgesetzbuch her, im Gegensatz zur ehrenwörtlichen Erklärung (vgl. Theisen 2013: 239). Also kann der Verstoß gegen die eidesstattliche Erklärung rechtliche Folgen nach sich ziehen.
Was unterschreibt man da eigentlich genau?
Die korrekte Form der Bachelorarbeit oder Master-Thesis ist Voraussetzung dafür, den wissenschaftlichen Grad zu erreichen. Darüber hat die Prüfungsbehörde zu entscheiden. Jedoch ist dies nur möglich, wenn versichert ist, dass die Arbeit spielgerecht angefertigt wurde. Um das sicherzustellen, muss am Ende der Bachelorarbeit oder Master-Thesis eine entsprechende eidesstattliche Erklärung abgegeben werden (vgl. Stickel-Wolf & Wolf 2013: 263).
Das bedeutet konkret, dass man versichert, wissenschaftlich korrekt gearbeitet und richtig zitiert zu haben. So besteht die Gefahr bei Nachlässigkeiten oder der Übernahme von Textpassagen ohne die Angabe der Quellenangabe, dass Teile der Arbeit als Plagiat eingestuft werden. Als Konsequenz würde das bedeuten, dass man die Arbeit nicht bestanden hat. Deshalb ist es enorm wichtig, Zitierregeln und das Zitieren zu beherrschen.
Übrigens kann der akademische Titel auch noch Jahre nach dem Einreichen der Bachelorarbeit oder Master-Thesis aberkannt werden. Denn dieser wurde durch das Einreichen eines Plagiats unter falschen Voraussetzungen verliehen. Auch wenn man die Arbeit nicht selbst verfasst hat und man einen sogenannten Ghostwriting-Dienst in Anspruch genommen hat, drohen strafrechtliche Konsequenzen, etwa eine Geldstrafe.
Wie oben bereits beschrieben, kann man auch einen anderen Begriff wie ehrenwörtliche Erklärung oder Selbstständigkeitsversicherung nutzten. Allerdings bedeutet dies nicht, dass bei einem Verstoß keine rechtlichen Konsequenzen drohen. Hierbei handelt es sich um ein sehr komplexes juristisches Thema. Dabei spielen weitere Faktoren wie das Urheberrecht oder die Hochschul- und Prüfungsordnung eine Rolle.
Vorlagen und Muster
Die meisten Universitäten stellen ihre eigenen Vorlagen für die eidesstattliche Erklärung bereit. Nachfolgend sind einige Muster dargestellt, wie diese formuliert sein können. Die Universität Passau beispielsweise fasst sich relativ kurz:
Abb. 1: Vorlage der Universität Passau
Die Universität Regensburg ist hier schon etwas ausführlicher. Sie lässt sich in ihrer Eidesstattlichen Erklärung zur Prüfungsleistung unter anderem versichern, dass auch bildliche Darstellungen, Tabellen Kartenskizzen und gelieferte Zeichnungen mit einer Quellenangabe versehen sind.
Abb. 2: Erklärung der Universität Regensburg
Die eidesstattliche Erklärung ist also zwingender Bestandteil der Bachelorarbeit oder Masterarbeit. Ohne sie darf man die Arbeit nicht abgeben. Sie versichert den Prüfern, dass der Student wissenschaftlich und gewissenhaft gearbeitet hat. Viele Universitäten geben den genauen Wortlaut der eidesstattlichen Erklärung im Rahmen ihrer Prüfungsordnung vor.
Literatur
Samac, Klaus/Monika Prenner/Herbert Schwetz (2009): Die Bachelorarbeit an Universität und Fachhochschule, Wien.
Stickel-Wolf, Christine/Joachim Wolf (2013): Wissenschaftliches Arbeiten und Lerntechniken – Erfolgreich studieren – gewusst wie!, 7. Aufl., Wiesbaden.
Theisen, Manuel René (2013): Wissenschaftliches Arbeiten – Erfolgreich bei Bachelor- und Masterarbeit, München.